Verhaltensregeln im Kleingarten
Auch die obligatorischen Arbeitsstunden 10
Stunden im Jahr – sollten geleistet werden. Kommt
ein Kleingärtner seinen obligatorischen
Arbeitsstunden nicht nach, muss er ggf. als Ersatz
ein Entgelt zahlen.
Arbeitseinsatz
Das Vereinsleben im Kleingartenverein
Wenn man sich für einen eigenen Schrebergarten interessiert, sollte einem bewusst sein,
dass dieser meistens durch einen Kleingartenverein verpachtet wird. Es gibt also ein
Vereinsleben an dem man auch teilhaben sollte, um dazu zu gehören. Das soll keinen
Interessenten verschrecken. Es gibt aber Regeln und Pflichten, die berücksichtigt werden
sollten.
Obligatorische Termine
Das eigentliche Vereinsleben besteht in der Regel aus einer Jahresversammlung und
gemeinschaftlichen Arbeitseinsätzen zur Pflege der Gemeinschaftsflächen des Vereins.
Dazu kommen ggf. noch Veranstaltungen wie Tanz- oder Grillfeste. An der
Jahreshauptversammlung des Vereins sollte man unbedingt teilnehmen. Oft werden die
Neupächter kurz namentlich erwähnt, mit der Bitte kurz aufzustehen. Fehlt man gleich als
Neuling, macht das keinen guten Eindruck. Auch die obligatorischen Arbeitsstunden 10
Stunden im Jahr – sollten geleistet werden. Kommt ein Kleingärtner seinen
obligatorischen Arbeitsstunden nicht nach, muss er ggf. als Ersatz ein Entgelt zahlen. Ein
Fehlen kommt nicht gut an, da die Arbeit bei weniger Leuten hängen bleibt. Bei Tanz-
oder Grillfesten wird das schon alles lockerer gesehen. Diese sind wirklich freiwillig und
ein Fernbleiben ist nicht weiter schlimm.
Ordnung muss sein
Zum Vereinsleben gehört es auch, seinen Schrebergarten in Ordnung zu halten, da man
mit diesem die Sparte repräsentiert. Es geht dabei nicht um etwas Unkraut auf dem Beet,
eher wuchernde Gehölze, kniehohes Gras, sichtbare vermüllte Ecken und Ähnliches. Eine
gewisse Grundordnung sollte man in jedem Fall im Garten halten. Wird der Garten zum
Schandfleck, greift nicht selten der Verein ein. Das kann Abmahnungen zur Folge oder gar
die Kündigung des Gartens durch den Verein oder Verband. Mit genannten Konsequenzen
muss man im Übrigen auch rechnen, wenn man mit zu leistenden Zahlungen erheblich in
Verzug gerät. Sollte dies aus verschiedenen Gründen der Fall sein, sollte man den Kontakt
zum Verein suchen und eine Absprache treffen.
Ruhezeiten sollten eingehalten werden
Alles, was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Kleingarten beeinträchtigt, ist unbedingt
zu vermeiden. Auch Hundehalter müssen darauf achten, dass die Tiere nicht
ununterbrochen bellen. Üblicherweise dürfe mittags zwischen 13.00 und 15.00 Uhr nicht
gehandwerkelt werden (z.B. Rasenmähen). Eine Ausnahme ist, wenn ein neuer Mieter
eine Laube von einer Firma aufbauen lässt. Die Handwerker könnten schließlich schlecht
während der Arbeitszeit so lange Pause machen. Die Nachtruhe beginne in der Regel um
22.00 Uhr - hier müssten die Kleingärtner, auch bei Vereinsfesten, Rücksicht auf die
Vorschriften der Gemeinde nehmen. An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb von
motorisierten Gartengeräten wie ein Rasenmäher nicht gestattet.
Regeln und Pflichten
Innerhalb einer Gartensiedlung gelten auch verschiedene Regelungen zur Gestaltung des
Gartens. Dies gilt für die Bebauung ebenso, wie für Pflanzungen von Gehölzen und
Hecken. Diese Regelungen sind meistens in einer Satzung oder Verordnung
zusammengefasst. Es kann zum Beispiel der Fall sein, dass eine Hecke zum Nachbarn
nicht über 1,20m hoch sein darf oder bestimmte Ziergehölze nicht gepflanzt oder nur eine
gewisse Höhe erreichen dürfen. Oft ist auch der Bau eines Gewächshauses
genehmigungspflichtig. Es kann beispielsweise sein, dass es eine gewisse Grundfläche
nicht überschreiten darf. Man kann also nicht einfach einen Folientunnel mit 32m²
errichten. Es wird in der Satzung auch festgelegt, wie man seine Flächen zu
bewirtschaften hat. Es gibt unter anderem eine Drittel-Regel. Ein Drittel soll für Blumen,
ein Drittel für Gemüse und ein Drittel für die Erholung genutzt werden.
Toleranz bei den Regeln und Pflichten
In vielen Schrebergartenvereinen gilt jedoch: Wo kein Kläger ist, muss man nichts
befürchten und man kann ruhig auch einmal von den Regelungen abweichen. Weiterhin
beachten sollten Schrebergärtner das Bundeskleingartengesetz und ebenso auch die
Bauvorschriften der Kommune. All diese Regelungen sollten einen aber nicht davon
abbringen, einen Schrebergarten zu pachten. Im Gärtneralltag bekommt man davon wenig
zu spüren. Auch das Vereinsleben nimmt nicht sehr viel Zeit in Anspruch. Es gibt
vielleicht drei, vier Termine im Jahr, die man wahrnehmen sollte. Wenn man mit den
Regelungen des Vereins leben kann und das Gemeinschaftsleben nicht als störend
empfunden wird, steht dem Gartenspaß nichts im Weg.