Verhaltensregeln im Kleingarten
Auch die obligatorischen Arbeitsstunden 10 Stunden im Jahr – sollten geleistet werden. Kommt ein Kleingärtner seinen obligatorischen Arbeitsstunden nicht nach, muss er ggf. als Ersatz ein Entgelt zahlen.
Arbeitseinsatz
Das Vereinsleben im Kleingartenverein Wenn man sich für einen eigenen Schrebergarten interessiert, sollte einem bewusst sein, dass dieser meistens durch einen Kleingartenverein verpachtet wird. Es gibt also ein Vereinsleben an dem man auch teilhaben sollte, um dazu zu gehören. Das soll keinen Interessenten verschrecken. Es gibt aber Regeln und Pflichten, die berücksichtigt werden sollten. Obligatorische Termine Das eigentliche Vereinsleben besteht in der Regel aus einer Jahresversammlung und gemeinschaftlichen Arbeitseinsätzen zur Pflege der Gemeinschaftsflächen des Vereins. Dazu kommen ggf. noch Veranstaltungen wie Tanz- oder Grillfeste. An der Jahreshauptversammlung des Vereins sollte man unbedingt teilnehmen. Oft werden die Neupächter kurz namentlich erwähnt, mit der Bitte kurz aufzustehen. Fehlt man gleich als Neuling, macht das keinen guten Eindruck. Auch die obligatorischen Arbeitsstunden 10 Stunden im Jahr – sollten geleistet werden. Kommt ein Kleingärtner seinen obligatorischen Arbeitsstunden nicht nach, muss er ggf. als Ersatz ein Entgelt zahlen. Ein Fehlen kommt nicht gut an, da die Arbeit bei weniger Leuten hängen bleibt. Bei Tanz- oder Grillfesten wird das schon alles lockerer gesehen. Diese sind wirklich freiwillig und ein Fernbleiben ist nicht weiter schlimm. Ordnung muss sein Zum Vereinsleben gehört es auch, seinen Schrebergarten in Ordnung zu halten, da man mit diesem die Sparte repräsentiert. Es geht dabei nicht um etwas Unkraut auf dem Beet, eher wuchernde Gehölze, kniehohes Gras, sichtbare vermüllte Ecken und Ähnliches. Eine gewisse Grundordnung sollte man in jedem Fall im Garten halten. Wird der Garten zum Schandfleck, greift nicht selten der Verein ein. Das kann Abmahnungen zur Folge oder gar die Kündigung des Gartens durch den Verein oder Verband. Mit genannten Konsequenzen muss man im Übrigen auch rechnen, wenn man mit zu leistenden Zahlungen erheblich in Verzug gerät. Sollte dies aus verschiedenen Gründen der Fall sein, sollte man den Kontakt zum Verein suchen und eine Absprache treffen. Ruhezeiten sollten eingehalten werden Alles, was die Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Kleingarten beeinträchtigt, ist unbedingt zu vermeiden. Auch Hundehalter müssen darauf achten, dass die Tiere nicht ununterbrochen bellen. Üblicherweise dürfe mittags zwischen 13.00 und 15.00 Uhr nicht gehandwerkelt werden (z.B. Rasenmähen). Eine Ausnahme ist, wenn ein neuer Mieter eine Laube von einer Firma aufbauen lässt. Die Handwerker könnten schließlich schlecht während der Arbeitszeit so lange Pause machen. Die Nachtruhe beginne in der Regel um 22.00 Uhr - hier müssten die Kleingärtner, auch bei Vereinsfesten, Rücksicht auf die Vorschriften der Gemeinde nehmen. An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb von motorisierten Gartengeräten wie ein Rasenmäher nicht gestattet. Regeln und Pflichten Innerhalb einer Gartensiedlung gelten auch verschiedene Regelungen zur Gestaltung des Gartens. Dies gilt für die Bebauung ebenso, wie für Pflanzungen von Gehölzen und Hecken. Diese Regelungen sind meistens in einer Satzung oder Verordnung zusammengefasst. Es kann zum Beispiel der Fall sein, dass eine Hecke zum Nachbarn nicht über 1,20m hoch sein darf oder bestimmte Ziergehölze nicht gepflanzt oder nur eine gewisse Höhe erreichen dürfen. Oft ist auch der Bau eines Gewächshauses genehmigungspflichtig. Es kann beispielsweise sein, dass es eine gewisse Grundfläche nicht überschreiten darf. Man kann also nicht einfach einen Folientunnel mit 32m² errichten. Es wird in der Satzung auch festgelegt, wie man seine Flächen zu bewirtschaften hat. Es gibt unter anderem eine Drittel-Regel. Ein Drittel soll für Blumen, ein Drittel für Gemüse und ein Drittel für die Erholung genutzt werden. Toleranz bei den Regeln und Pflichten In vielen Schrebergartenvereinen gilt jedoch: Wo kein Kläger ist, muss man nichts befürchten und man kann ruhig auch einmal von den Regelungen abweichen. Weiterhin beachten sollten Schrebergärtner das Bundeskleingartengesetz und ebenso auch die Bauvorschriften der Kommune. All diese Regelungen sollten einen aber nicht davon abbringen, einen Schrebergarten zu pachten. Im Gärtneralltag bekommt man davon wenig zu spüren. Auch das Vereinsleben nimmt nicht sehr viel Zeit in Anspruch. Es gibt vielleicht drei, vier Termine im Jahr, die man wahrnehmen sollte. Wenn man mit den Regelungen des Vereins leben kann und das Gemeinschaftsleben nicht als störend empfunden wird, steht dem Gartenspaß nichts im Weg.